Datenstandorte · AV-Vertrag · Zuordnung der Zertifikate

Wo Ihre LoRaWAN-Daten liegen
und wer sie anfassen kann.

Diese Seite beantwortet die Fragen, die im Compliance-Check gestellt werden, mit den Antworten, die wir auch belegen können. Einschließlich der Stellen, an denen die Antwort nicht so glatt ist, wie sie in Marketingmaterial klingt.

  • Acht Regionen, Standardregion Deutschland
  • AV-Vertrag nach Artikel 28 DSGVO
  • Dedizierte Instanz statt Shared Tenancy
  • Datenexport und Migration jederzeit

WZ-IT prüft Ihre Konfiguration und vereinbart Bereitstellung und Betriebsumfang mit Ihnen.

Unverbindlicher monatlicher Richtpreis für eine Standardumgebung in Deutschland. Einrichtung, Migration, zusätzliche Integrationen und Herstellerlizenzen werden nach Umfang separat angeboten. Laufzeit und Kündigungsfrist stehen im Angebot.

AV-Vertrag inklusive
Deutschland; andere Standorte auf Anfrage
100% Open Source
24/7 Monitoring
ISO-27001-Rechenzentren, in DE zusätzlich BSI C5

Datenstandorte je Region

Sensordaten, Geräte-Metadaten und Konfiguration verlassen die gewählte Region nicht. Das gilt auch für Backups.

RegionRechtsrahmenDrittlandtransfer
DeutschlandDSGVO, deutsches RechtEntfällt
NiederlandeDSGVO, niederländisches RechtEntfällt
USAUS-RechtJa, eigene Rechtsgrundlage nötig
KanadaKanadisches RechtJa, eigene Rechtsgrundlage nötig
SingapurSingapurisches RechtJa, eigene Rechtsgrundlage nötig
JapanJapanisches RechtJa, eigene Rechtsgrundlage nötig
AustralienAustralisches RechtJa, eigene Rechtsgrundlage nötig
IndienIndisches RechtJa, eigene Rechtsgrundlage nötig

Die Standardregion ist Deutschland. Für Kunden mit Sitz in der EU sind Deutschland und die Niederlande die beiden Regionen ohne Drittlandtransfer. Bei allen anderen ist die Regionenwahl eine Compliance-Entscheidung, die Sie bewusst treffen und dokumentieren sollten.

Zertifizierungen der Rechenzentren

Standardstandort ist Deutschland. Andere Standorte und deren Betriebsbedingungen prüfen wir auf Anfrage vor dem Angebot. Standort, Backup-Ziele und Verantwortlichkeiten werden dokumentiert.

Was chirphost selbst verantwortet

Diese Punkte verantworten wir selbst, und genau sie dokumentieren wir Ihnen für Ihre eigene Zertifizierung.

Dedizierte Instanz statt Shared Tenancy

Jeder Kunde bekommt eine eigene Instanz mit eigener Datenbank. Die Trennung Ihrer Daten von denen anderer Kunden ist damit eine Frage der Infrastruktur, nicht der Mandantenlogik einer geteilten Anwendung.

Verschlüsselung im Transit

TLS für die Weboberfläche und die APIs, TLS mit Zertifikaten für Gateways über Basics Station. LoRaWAN selbst verschlüsselt zusätzlich auf Netz- und Anwendungsebene bis ins Gerät.

Patch-Zyklen

ChirpStack, Betriebssystem, PostgreSQL, Redis und der MQTT-Broker werden gepflegt. Sicherheitsrelevante Updates werden vorgezogen, nicht gesammelt.

Zugriffskontrolle

Administrativer Zugriff auf Ihre Instanz erfolgt durch WZ-IT aus Deutschland. Wer unter welchen Bedingungen zugreift, ist im AV-Vertrag geregelt und nicht dem Zufall überlassen.

Backups

Automatische Backups, in derselben Region wie Ihre Instanz. Eine Replikation in eine andere Jurisdiktion findet nicht statt.

Monitoring

Überwacht werden Verfügbarkeit und Systemmetriken. Die Nutzlast Ihrer Sensoren wird dafür nicht ausgewertet.

Auftragsverarbeitung

Beim Betrieb Ihrer Instanz sind Sie Verantwortlicher und WZ-IT Auftragsverarbeiter. Ein AV-Vertrag nach Artikel 28 DSGVO gehört zu allen Plänen. Er regelt Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien betroffener Personen sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Ein Hinweis, der oft untergeht: LoRaWAN-Telemetrie wirkt anonym, ist es aber häufig nicht. Sobald ein Sensor einem Zähler, einer Wohnung, einem Fahrzeug oder einer Person zugeordnet werden kann, entsteht ein Personenbezug, und zwar unabhängig davon, ob der Messwert selbst harmlos aussieht. Verbrauchsdaten aus dem Submetering und Positionsdaten aus dem Asset-Tracking sind die beiden Fälle, die in der Praxis am häufigsten unterschätzt werden.

Datenhoheit und Ausstieg

ChirpStack steht unter MIT-Lizenz. Das ist der praktische Kern der Datenhoheit: Ihre Instanz ist keine proprietäre Blackbox, sondern eine Standard-Installation, die Sie auch selbst weiterbetreiben können. Geräte-Profile, Codecs, Mandantenstruktur und Integrationen sind portabel.

Ein vollständiger Export Ihrer Daten ist jederzeit möglich, nicht nur zum Vertragsende und nicht nur als zeitlich begrenzter API-Zugang. Es gibt Einrichtung nach vereinbartem Umfang und keine Mindestlaufzeit, die einen Wechsel künstlich verteuert. Der EU Data Act stärkt genau diese Position von Cloud-Kunden, wir setzen sie unabhängig davon um.

Drittland und CLOUD Act

Sechs der Deutschland; andere Standorte auf Anfrage liegen außerhalb der EU. Wer eine davon wählt, exportiert personenbezogene Daten in ein Drittland und braucht dafür eine eigene Rechtsgrundlage nach Kapitel V DSGVO, in der Regel Standardvertragsklauseln zusammen mit einer Risikoabwägung für den Transfer. Das ist machbar, aber es ist Arbeit, und diese Arbeit liegt bei Ihnen als Verantwortlichem.

Der US CLOUD Act betrifft US-Unternehmen und verpflichtet sie zur Herausgabe von Daten, die sie kontrollieren, auch wenn die Server in Europa stehen. Er greift nicht dadurch, wo ein Rechenzentrum steht, sondern dadurch, wer den Anbieter kontrolliert. WZ-IT ist ein deutsches Unternehmen ohne US-Muttergesellschaft. Für die deutsche und die niederländische Region gibt es damit weder einen Drittlandtransfer noch eine Konzernstruktur, die einen Zugriff nach US-Recht auslösen könnte.

Wenn Ihre Geräte in Nordamerika oder Asien stehen und Latenz den Ausschlag gibt, ist eine Region dort trotzdem die richtige Wahl. Der Punkt ist nur, dass diese Entscheidung bewusst fallen und dokumentiert werden sollte, statt sich aus einer Voreinstellung im Bestellprozess zu ergeben.

Häufige Fragen zu Sicherheit und Datenschutz

Ist chirphost DSGVO-konform?+

Bei Betrieb in der deutschen oder niederländischen Region bleiben alle Sensordaten, Geräte-Metadaten und Konfigurationen in der EU, es gibt also keinen Drittlandtransfer zu begründen, und ein AV-Vertrag nach Artikel 28 DSGVO gehört zu jedem Plan. DSGVO-Konformität ist am Ende aber eine Eigenschaft Ihrer gesamten Verarbeitung, nicht allein des Hostings: Rechtsgrundlage, Zwecke, Löschfristen und Betroffenenrechte bleiben bei Ihnen als Verantwortlichem.

Erhalte ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag?+

Ja, in allen Plänen enthalten. Sie fordern ihn an und bekommen ihn unterschriftsreif. Er regelt Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien betroffener Personen sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, einschließlich der Frage, wer administrativ auf Ihre Instanz zugreifen kann.

Sind LoRaWAN-Sensordaten überhaupt personenbezogen?+

Häufiger, als man denkt. Ein einzelner Temperaturwert ist es nicht. Sobald sich ein Sensor aber einem Zähler, einer Wohneinheit, einem Fahrzeug oder einem Arbeitsplatz zuordnen lässt, entsteht ein Personenbezug. Verbrauchskurven aus dem Submetering lassen Anwesenheit erkennen, Positionsdaten aus dem Asset-Tracking ergeben Bewegungsprofile. Die Zuordnungstabelle zwischen Gerät und Objekt ist dabei fast immer der kritische Teil, nicht der Messwert selbst.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich kündige?+

Sie erhalten einen vollständigen Export. ChirpStack steht unter MIT-Lizenz, deshalb lässt sich die Instanz auch selbst weiterbetreiben oder zu einem anderen Anbieter migrieren. Es gibt keine Mindestlaufzeit und Einrichtung nach vereinbartem Umfang, die einen Wechsel künstlich verteuert.

Kann ich eine Region außerhalb der EU wählen?+

Ja, sechs der Deutschland; andere Standorte auf Anfrage liegen außerhalb der EU. Dann exportieren Sie personenbezogene Daten in ein Drittland und brauchen dafür eine eigene Rechtsgrundlage nach Kapitel V DSGVO, üblicherweise Standardvertragsklauseln plus eine Risikoabwägung für den Transfer. Wenn Latenz zu Ihren Gateways den Ausschlag gibt, kann das die richtige Entscheidung sein. Sie sollte nur bewusst getroffen und dokumentiert werden.

Fragen, die Ihr Compliance-Check offen lässt?

Bereitstellung, ein möglicher Pilot und Vertragsbedingungen werden vorab im Angebot vereinbart. Es gibt kein automatisches Testabonnement.

WZ-IT prüft Ihre Konfiguration und vereinbart Bereitstellung und Betriebsumfang mit Ihnen.

Unverbindlicher monatlicher Richtpreis für eine Standardumgebung in Deutschland. Einrichtung, Migration, zusätzliche Integrationen und Herstellerlizenzen werden nach Umfang separat angeboten. Laufzeit und Kündigungsfrist stehen im Angebot.